Aktuelles

 

Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 01.01.24 gesetzlich verpflichtet sind eRezepte auszustellen. Dies bedeutet für Sie: wir können ohne vorheriges Einlesen einer gültigen Versicherungskarte keine Rezepte vorab herrichten. Sollte das Einlesen der Versicherungskarte in diesem Quartal bereits erfolgt sein, können wir gerne für Sie die gewünschten Rezepte vorbereiten.



Sehr geehrte Patienten/-innen,

Wir bitten Sie Termine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Ohne telefonische Voranmeldung werden keine Patienten mehr angenommen.

Ebenso müssen Rezepte vorab online oder über den Medikamentenanrufbeantworter bestellt werden.

Wir möchten Sie auch dringend darauf hinweisen, dass wir keine Patienten ohne gültige Versichertenkarte mehr behandeln können. Bitte denken Sie auch an einen gültigen Überweisungsschein.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Ihr Praxisteam

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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